Kontakt

Deep Tissue Massage und Sporttherapie
Adriane Polak
Sportwissenschaftlerin & staatl. anerk. Masseurin
Haidstr. 19e
63741 Aschaffenburg
Fax: 06021-4384 715

email: Formular

Unsere Öffnungszeiten

Termine nur mit Voranmeldung
Privatrezepte für anerkannte Behandlungen können mit Ihrer privaten Krankenkasse abgerechnet werden.

Terminanfragen & -absagen

Da Massagen eine individuelle und zum Teil medizinische Leistung sind, können auf dieser Webseite keine pauschalen Termin- oder Preisangebote gemacht werden. Unser Angebot auf diesen Webseiten dient ausschließlich Informationszwecken

Terminanfragen

Die Kapazität für Neukunden ist derzeit sehr begrenzt, deshalb nehmen wir Terminanfragen, Fragen zu unserem Angebot sowie Anfragen zu weiteren Informationen über unsere Behandlungen nur noch ausschließlich per Email entgegen, nutzen Sie hierfür bitte unser Kontaktformular.

Anfragen zu Diagnostik und Therapiemöglichkeiten können wir grundsätzlich nicht beantworten. Wenden Sie sich bitte in diesen Fragestellungen an Ihren behandelnden Arzt.

Terminabsagen

Damit wir Ihnen den Betrag nicht in Rechnung stellen müssen, sagen Sie bitte Termine, die Sie nicht wahrnehmen können rechtzeitig vorher ab.
Unter rechtzeitig verstehen wir i.d.R. 24 Stunden vorher. Bei kurzfristig entstandenen Terminen am Vortag oder am gleichen Tag genügt die Absage 3 Stunden vorher.

HINWEIS zur Erstattungsfähigkeit:

Bei thearpeutsichen Behandlungen und unter Vorlage eines im gleichen Quartal ausgestellten ärztlichen Rezepts stellen wir Ihnen für Ihre Krankenasse gerne eine entsprechende Gesamtrechnung über die gesamte Leistungsdauer aus. Diese können in Deutschland privat Krankenversicherte zusammen mit dem Rezept bei ihrer Kasse einreichen; sie werden, je nach Versicherungs- und Leistungsumfang i.d.R. erstattet.

Für im Ausland privat Versicherte liegen uns leider keine Daten über die Erstattungsfähigkeit vor.

Bei gesetzlich Krankenversicherten sind unsere gesamten Behandlungen, bei Privatversicherten die Wellness-Behandlungen sowie Fahrtkostenpauschalen grundsätzlich nicht erstattungsfähig.